JUSTUS – Werksgarantie
( gültig für die auf Seite 2 genannten Länder )
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall die
Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere JUSTUS- Geräte leisten wir unabhängig von den Ver-
pflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem
Endabnehmer unter den nachstehenden Bedingungen Werksga-
rantie:
Die JUSTUS- Garantie erstreckt sich auf die unentgeldliche In-
standsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile. An-
spruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile, die
Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn- und Materi-
alkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen. Weiterge-
hende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit dem
Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung oder Liefer-
schein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktionsfehler, die
trotz vorschriftsmässigem Anschluss, sachgemässer Behand-
lung und Beachtung der gültigen JUSTUS- Einbauvorschriften
und Betriebsanleitungen nachweisbar auf Fabrikations- oder
Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kunden-
dienst beseitigt. Emaille- und Lackschäden werden nur dann
von dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von 2
Wochen nach Übergabe des JUSTUS- Gerätes unserem
Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden (diese
müssen entsprechend den Bedingungen des Transporteurs
gegen den Transporteur geltend gemacht werden) sowie Ein-
stellungs-, Einregulierungs- und Umstellarbeiten an Gasver-
brauchseinrichtungen fallen nicht unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich
die Garantiezeit weder für das JUSTUS- Gerät noch für neu
eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser Ei-
gentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur
oder über einen Austausch des Gerätes entscheidet unser
Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit nicht anders
vereinbart, ist unsere Kundendienstzentrale zu benachrichti-
gen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort,
ausnahmsweise in der Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
Zur Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu ma-
chen, dass keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag
etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfal-
lende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten und
deren Teile, die verursacht wurden durch:
-
Äussere chemische oder physikalische Einwirkungen bei
Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung (z.B.
Schäden durch Abschrecken mit Wasser, überlaufende
Speisen, Kondenswasser, Überhitzung). Haarrissbildung
bei emaillierten oder kachelglasierten Teilen ist kein
Qualitätsmangel.
-
Falsche Grössenwahl
-
Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungs-
anleitung, der jeweils geltenden baurechtlichen allgemei-
nen und örtlichen Vorschriften der zuständigen Behör-
den, Gas- und Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Da-
runter fallen auch Mängel an den Abgasleitungen (Ofen-
rohr, ungenügender oder zu starker Schornsteinzug) so-
wie unsachgemäss ausgeführte Instandsetzungsarbei-
ten, insbesondere Vornahme von Veränderungen an den
Geräten, deren Armaturen und Leitungen.
-
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle und
Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeignete Gasbeschaffen-
heit und Gasdruckschwankungen bei Gasgeräten; un-
gewöhnliche Spannungsschwankungen gegenüber der
Nennspannung bei Elektrogeräten.
-
Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch verur-
sachter Überhitzung der Geräte, unsachgemässe Be-
handlung, ungenügende Pflege, unzureichende Reini-
gung der Geräte oder ihrer Teile; Verwendung ungeeig-
neter Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
-
Verschleiss der den Flammen unmittelbar ausgesetzten
Teilen aus Eisen und Schamotte (z.B. Stahl- Guss- oder
Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden, die
durch die Geräte verursacht werden. Dazu gehören auch Raum-
verschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer
Staubanteile hervorgerufen werden und deren Pyrolyseprodukte
sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofentei-
len niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere Gewähr-
leistung, dann hat der Endabnehmer für die Kosten des Monteur-
besuches und der Instandsetzung aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach